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Was sind die Anforderungen an Inhaber eines britischen Führerscheins, die in Großbritannien ein Fahrzeug führen?

Personen müssen vor der Abholung des Fahrzeugs bereits seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Zudem müssen Sie entweder Ihren Führerschein im Scheckkartenformat oder in Papierform (was auch immer zutrifft) vorlegen.

Führerschein im Scheckkartenformat in Großbritannien (nach 1998). Damit wir Ihre Führerscheinbestätigung jedes Mal überprüfen können, wenn Sie von uns ein Fahrzeug in Großbritannien mieten, müssen Sie Ihren britischen Scheckkarten-Führerschein und den Einmal-Passcode vorweisen, der im Online-Servicebereich der DVLA unter „Führerschein teilen“ (Share Driving Licence) generiert werden kann. Um einen Passcode anzuzeigen und zu erstellen, gehen Sie bitte zur Website https://www.gov.uk/view-driving-license. Sie benötigen Ihre nationale Sozialversicherungsnummer, Ihre Führerscheinnummer und die Postleitzahl Ihres Wohnortes.

Inhaber eines britischen Führerscheins im alten Format müssen ebenfalls einen „Share Driving Licence“-Passcode sowie einen zusätzlichen Lichtbildausweis, z. B. einen gültigen Reisepass, einen Ausweis des Militärs oder einen Polizeiausweis, vorlegen. Es wird keine andere Form der Identifizierung akzeptiert.

Bitte beachten Sie, dass „Share Driving Licence“-Passcodes nur 21 Tage lang gültig sind.

Wenn Sie einen Passcode nicht online abrufen können, kontaktieren Sie und alle Zusatzfahrer den DVLA-Kundendienst unter der Rufnummer 0300 083 0013 (Montag – Freitag, 9.00 – 17.00 Uhr). Wenn dies nicht möglich ist, können wir Ihnen bei der Abholung des Fahrzeugs bei der Generierung eines Passcodes helfen, indem wir Ihnen den Zugang zu „Share Driving Licence“ ermöglichen. Hierfür benötigen wir jedoch Ihre nationale Sozialversicherungsnummer.

Weitere Informationen über führerscheinbezogene Änderungen und Anweisungen zur Verwendung von „Share Driving Licence“ finden Sie unter https://www.gov.uk/government/news/driving-licence-changes.

Britische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland werden gebeten, einen Führerschein Ihres Wohnsitzlandes zu verwenden, da für sie andernfalls die obigen Bestimmungen gelten.

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