Fahrgenehmigungen, die im Ausland ausgestellt wurden, müssen eindeutig als Führerschein erkennbar sein. Ansonsten ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Einige Führerscheine sind nur im Ausstellungsland, z. B. Indien, gültig, weshalb auch eine internationale Fahrgenehmigung erforderlich ist. Zudem muss ein Reisepass oder ein Lichtbildausweis, auf dem Ihre Heimatadresse angegeben ist (und bei Fahrzeugmieten in Großbritannien ein Ein-/Ausreisenachweis (E-Tickets werden akzeptiert)) vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Vermietbedingungen.