Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der InterRent-Mietländer sind alle Fahrzeuge von InterRent haftpflichtversichert, und zwar durch Versicherungspläne, die InterRent von den besten Versicherungsgesellschaften der Branche erwirbt. Die Haftpflichtversicherung gilt für alle Körperverletzungen und Sachschäden, die Fahrer von InterRent-Fahrzeugen bei einem Unfall mit dem Mietfahrzeug bei Dritten verursachen. Die Haftpflichtversicherung ist in Ihrem vorausbezahlten Mietpreis stets enthalten.